Diagnose - und jetzt?!*
(1) Kind mit Diagnose
(2) Erwachsene mit Diagnose
Dein Kind hat eine Diagnose erhalten?
Das kannst Du jetzt tun:
- Pflegestufe beantragen. Geht über die Krankenkasse und bringt ggf. Pflegegeld, Pflegekostenzuschüsse z.B. auch für Haushaltshilfe o.ä. und Berücksichtigung bei der Rente für die pflegende Person.
- Grad der Behinderung feststellen lassen. Geht im Rhein-Kreis Neuss hier. Kann ggf. längere Zuständigkeit des Jugendamts (s.u.), gezielte Unterstützung bei Praktika, Ausbildung und Arbeit durch das Arbeitsamt, erweiterten Arbeitsschutz, leichteren Zugang zu Nachteilsausgleichen in Schule und Studium etc. erwirken.
- Eine Autismustherapie über das Jugendamt beantragen. Diese wird im Rahmen der "Eingliederungshilfe" über den § 35a SGB VIII beantragt und dann i.d.R. genehmigt und vom Jugendamt finanziert. Das Jugendamt hilft auch bei der Suche nach Trägern. Die Bezeichnung "Therapie" ist etwas irreführend, da nichts "geheilt"/"therapiert" werden soll - es geht viel mehr darum, Autismus und die individuelle Ausprägung und die jeweiligen Herausforderungen und Ressourcen besser zu verstehen und herauszufinden, wie die Umwelt besser an die individuelle autistische Person angepasst werden kann.
- Ggf. eine Schulbegleitung beantragen - ebenfalls über das Jugendamt i.R.d. "Eingliederungshilfe" über den § 35a SGB VIII. Viele autistische Schüler:innen haben es im Regelschulsystem sehr schwer. Eine Schulbegleitung kann helfen, Auszeiten zu ermöglichen und/oder die Pausenzeiten anders zu gestalten, aber auch z.B. bei feinmotorischen (Schreiben!) und organisatorischen (die Tasche ordentlich packen...) Herausforderungen helfen, kritische Situationen bestenfalls vermeiden helfen und eine Brücke zu Lehrkräften, Mitschüler:innen und Schulleitung darstellen.
- Darüberhinaus können mit der Schule Nachteilsausgleiche vereinbart werden. Dafür ist kein AOSF-Verfahren/Förderstatus notwendig - es reicht die Diagnose! Nachteilsausgleiche werden individuell verabredet - neben den sehr üblichen längeren Zeiten für Arbeiten/Klausuren können in diesem Rahmen z.B. auch Maßnahmen wie Auszeiten, ein bestimmter Sitzplatz, andere Pausenregelungen, Befreiung von der Benotung einzelner Fächer oder sogar der Teilnahme an einzelnen Fächern bis hin zur Teilbeschulung verabredet werden. Viele mögliche Nachteilsausgleiche finden sich im - auch ansonsten sehr informativen - Themen-Heft der Bezirksregierung Düsseldorf.
- Zur Beratung im Bereich Schule empfiehlt sich auch die Einbindung der Autismusberatung der Bezirksregierung Düsseldorf.
- Dich vernetzen! es gibt einige Vereine und Selbsthilfegruppen, in denen Du Dich austauschen und vernetzen kannst. Du bist natürlich herzlich mit Deinem Kind und Eurer Familie zu unseren Treffen eingeladen. Für mehr Informationen kontaktiere uns gern!
Du hast als Erwachsener selbst
die Diagnose erhalten?
Erstmal: Herzlichen Glückwunsch! Wir wissen, wie schwierig es ist, als Erwachsener eine Diagnose zu erhalten, und können uns vorstellen, wie steinig Dein Weg bis hierhin war! Wir freuen uns, wenn Du Dich bei uns meldest - komm auch gerne zu unseren Treffen oder Vorträgen!
* !! Diese Übersicht stellt ausdrücklich KEINE Rechtsberatung dar, sondern eine unverbindliche, nach bestem Wissen und Gewissen erstellte Übersicht frei verfügbarer Informationen, die keinerlei Rechtsanspruch begründet. Wir versuchen natürlich, die Informationen aktuell zu halten, übernehmen aber KEINE Garantie für Aktualität und/oder rechtssichere Korrektheit. !!